Europawahl 2024

europawahl

Stichtag: 26. März 2024

Wahltag: 09. Juni 2024

INFORMATIONEN FÜR AUSLANDSÖSTERREICHERINNEN UND AUSLANDSÖSTERREICHER

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben und sich dennoch an Wahlen, Volksabstimmungen, Volksbefragungen oder Volksbegehren beteiligen wollen, müssen Sie in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein. Für die Teilnahme an einer Europawahl ist eine Eintragung in der Europa-Wählerevidenz erforderlich.
Informationen für Auslandsösterreicher und Auslandsösterreicherinnen


INFORMATIONEN FÜR NICHT-ÖSTERREICHISCHE UNIONSBÜRGERINNEN UND UNIONSBÜRGER

Wenn Sie (als nicht-österreichische Unionsbürgerin oder nicht-österreichischer Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich) an der Europawahl teilnehmen wollen, müssen Sie in der EU-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein.
Informationen für nicht österreichische Unitonsbürger und Unionsbürgerinnen


19.03.2024