Gutschrift "Zweckzuschuss - Gebührenbremse" für BürgerInnen

sparschwein

Der Bund gewährte den Ländern einen einmaligen Zweckzuschuss zur Finanzierung der Senkung von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und Gemeindeanlagen.

Die Gemeinde St. Willibald hat diesbezüglich Mittel in Höhe von 18.698,- Euro erhalten.

Der Gemeinderat hat beschlossen, diese Mittel im Bereich der Müllentsorgung anzurechnen. 

Die Auszahlung (38,32 Euro je Haushalt) wird mit der dritten Gebühren-Quartalsabrechnung 2024 in Form einer Gutschrift auf die Abfallgrundgebühr mit dem Titel „Zweckzuschuss Gebührenbremse“ erfolgen.


05.07.2024