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Mit Wirksamkeit 01. Juli 2025 erfolgt die Kundmachung von Gemeindeverordnungen nicht mehr durch Anschlag an der Amtstafel, sondern über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).
Ab diesem Zeitpunkt werden - bis auf wenige gesetzlich vorgesehene Ausnahmen - sämtliche neu beschlossenen Gemeindeverordnungen ausschließlich über das RIS kundgemacht und können dort online abgerufen werden.
-> Gemeinderecht authentisch für Oberösterreich
Was ist das RIS?Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ist eine kostenlose und frei zugängliche Online-Datenbank, die eine umfassende Dokumentation des österreichischen Rechts sowie der Rechtsprechung bereitstellt. Das RIS stellt rechtliche Informationen für die Öffentlichkeit, die Verwaltung und die Justiz bereit.