Studentenförderung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2017 eine Studentenförderung in Höhe von € 150,--/Jahr mit Wirksamkeit 1.1.2018 beschlossen. 

Folgende Voraussetzungen müssen für eine Gewährung dieser Gemeindeförderung erfüllt sein:
◾Hauptwohnsitz in der Gemeinde St. Willibald zum Stichtag 31.10 während des jeweiligen Studienjahres,
◾ Vorlage der Iskriptionsbestätigung einer in Österreich befindlichen Universität oder Fachhochschule für das jeweilige Studienjahr,
◾ Vorlage des Familienbeihilfenbescheides oder Bescheid über Selbsterhalterstipendium,
◾der Studierende hat nicht bereits für das beantragte Studienjahr eine Studierendenförderung bzw. finanzielle Begünstigung (zB. Semesterticket-Ermäßigung usw.) einer anderen Gemeinde erhalten.

Für den Antrag auf Gewährung der Studierendenförderung ist das vom Gemeindeamt erstellte Formular zu verwenden.

 

Ansuchen Gemeindeförderung für Studierende (143 KB) - .PDF

Zuständig